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18. Juli 2008 um 8:49 Uhr
#69459
brigit28
Teilnehmer
Hallo Roland,
danke für die Antwort. Aber ein Kommanditist kann ja der ASVG, GSVG oder gar keiner Versicherungspflicht unterliegen. Meinst du wirklich wenn ich einen Kommanditisten bei der Firma B im ASVG anmelde und dann zusätzlich bei der Firma A als normalen DN, dass für den Kommanditisten auch die Arbeitszeitbestimmungen gelten? Der Kommanditist unterliegt ja der Einkommenssteuer und nicht der Lohnsteuer!
Den Artikel vom PV-Info habe ich schon gelesen, aber leider gibt es dort keinen Hinweis, ob die Arbeitszeitgesetze anzuwenden sind.
LG