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17. Juli 2008 um 6:25 Uhr
#69452
Roland
Teilnehmer
Hallo zusammen!
Wäre eine interessante Frage, was da tatsächlich rauskommt.
Kann mir aber nicht vorstellen, dass hier die Wochenendruhe verletzt wird.
Nur stellt halt, wie Martin schon festgestellt hat, das 2. Dienstverhältnis am Wochenende eine Verletzung der Bestimmungen des AZG dar.
LG