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Liebe Brigit!
Die Antwort bei „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von Rauch:
14.8.1 Arbeitszeit und Mehrfachbeschäftigung
Bei einer Beschäftigung des AN bei mehreren AG dürfen gem. § 2 abs 2 AZG die einzelnen Beschäftigungne zusammmen die gesetzliche Höchstgerenze der Arbeitszeit nicht überschreiten..
… bewirkt Teilnichtigkeit jenes Dienstverhältnis, in welchem die Arbeitszeit überschritten wird.
… Strafsanktionen für den Arbeitgeber möglich
So lange der Arbeitsinspektor keine Kenntnis der Überschreitungen hat, kein Problem. Aber wenn…
Weiters könnte bei einem Arbeitsunfall eine Haftungsfrage auftauchen.