Re:Re: Probezeit – Urlaubsanspruch?

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#73969
thirsty
Mitglied

Hallo!

Der Anspruch auf Urlaub besteht natürlich. Für den Zeitraum 25.08. bis 31.10. kommen da 4,66 Tage zusammen.
Die Konsumation vom Urlaub ist theoretisch möglich, der Urlaub muss aber einvernehmlich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmt werden. Einseitiger Urlaubsantritt ist nur in Ausnahmefällen möglich (vgl § 8 AngG). Sollten die Urlaubstage nicht konsumiert werden, werden die in Form einer Urlaubsersatzleistung ans Dienstverhältnis angehängt, gehen also nicht verloren.

LG
thirsty