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28. Mai 2009 um 11:36 Uhr
#70558
gabriele
Teilnehmer
Ich mache das auch so. Abrechnung der Sonderzahlung bei Abrechnung bis Beginn Präsenzdienst. Wenn der DN im selben Jahr wiedereintritt, dann bekommt er nachher die Sonderzahlungen vom Wiedereintritt bis Jahresende gerechnet. Diese werden spätestens dann im November bzw. Dezember ausbezahlt.
mfg gabriele