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27. Dezember 2005 um 14:40 Uhr
#66412
Teilnehmer
Hallo Bibi!
Du hast Recht, die Prämie wird beim Begünstigungsausmaß für die WR nicht abgezogen, weil sie ein Sonst. Bezug gem. § 67/(7) EStG ist; hingegen die WR ein Sonst. Bezug gem. § 67/(1) und (2) ist.
LG Roland