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24. Mai 2011 um 23:33 Uhr
#72691
Teilnehmer
Liebe Brigitte!
Ja, hat er, weil die Befristung eindeutig vom DG ausging (und in seinem Interesse lag!).
Siehe dazu ein richtungsweisendes OGH-Urteil:
OGH vom 28.11.2007, 9ObA148/07s
Es gibt auch eine interssante Abhandlung in der ASoK 12/2007, wobei dieses Urteil aber noch nicht eingeflossen ist.
LG