Re:Re: Plegefreistellung

Startseite Foren Laufender Bezug Plegefreistellung Re:Re: Plegefreistellung

#69252
Roland
Teilnehmer

Hallo Schneider!

Ein Angestellter hat einen weit besseren Anspruch als § 16 Abs. 2 Urlaubsgesetz, wo die 2. Woche Pflegefreistellung geregelt ist.
Nämlich § 8 Abs. 3 Angestelltengesetz, der in solchen Fällen wie z.B. der Erkrankung eines Kindes auch zum Zug kommt.

Bezüglich des freien Tages wegen Geburt oder Ehe könnten auch nach dem eingentlichen Ereignis noch Gründe vorhanden sein, um eine Freistellung zu beanspruchen, z.B. Amtswege oder Abholung der Gattin und Kind aus dem Krankenhaus.
Lässt sich aber aus der Ferne schwer beurteilen.

Schöne Grüße