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15. Mai 2008 um 22:05 Uhr
#69248
Teilnehmer
Hallo Schneider!
Soll die 2. Woche unmittelbar nach der 1. Woche beansprucht werden?
Oder ist der DN bereits zwichendurch wieder im Dienst gewesen?
2. Frage: Handelt es sich dabei um einen Arb. oder Ang.?
LG