Re:Re: PKW-Wechsel während des Monats

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#72499
Roland
Teilnehmer

Liebe Gaby!

Dazu die RZ 185 aus den LSt-RL:

185
Kommt es während des Lohnzahlungszeitraumes zu einem Fahrzeugwechsel, so bestehen
keine Bedenken, wenn für den betreffenden Lohnzahlungszeitraum der Sachbezugswert
entweder nach den Anschaffungskosten des bisherigen Fahrzeuges oder nach den
Anschaffungskosten des neu zur Verfügung gestellten Fahrzeuges ermittelt wird.
Beispiel:
Einem Arbeitnehmer wird am 20. März ein neuer Dienstwagen zur Verfügung gestellt.
Die Anschaffungskosten des alten Dienstwagens betrugen 18.000 Euro, die des neuen
20.000 Euro. Der Sachbezugswert kann im Lohnzahlungszeitraum März von den
Anschaffungskosten des alten Dienstwagens berechnet werden. Erst ab April ist die
Berechnung von den Anschaffungskosten des neuen Dienstwagens vorzunehmen.

LG