Start › Foren › Sonstiges › PKW Sachbezug – DG muss USt ans FA zahlen? › Re:Re: PKW Sachbezug – DG muss USt ans FA zahlen?
Hallo,
und wie sieht es aus, wenn der Dienstgeber einen differenzbesteuerten LKW angekauft hat?
Dem Unternehmer stehen ja hierfür für die laufenden Aufwendungen Vorsteuern zu, aber nicht aus der Anschaffung.
Beim Entnahmeeigenverbrauch wäre somit auch keine Umsatzsteuer abzuführen, da bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug bestand, und die Vorsteuern aus der laufenden Nutzung hierfür nicht schädlich sind.
Aber wie sieht es aus, wenn der vorsteuerabzugsber. LKW aus dem Unternehmen verkauft wird? Ganz normal mit 20% Umsatzsteuer? Bezieht sich dies auf den § 1 Ustg?
Und sollte für dieses Auto ein Sachbezug berechnet werden für einen Mitarbeiter, ist dieser dann als Leistungsaustausch zu sehen? und wären dann so wie bei einem Verkauf 20% Ust? würde es sich aber um einen PKW handeln, dann wäre auch beim Leistungsaustausch keine Ust beim Sachbezug, da der PKW nach § 12 UstG als nicht für das Unternehmen angeschafft gilt.
Oder als Verwendungseigenverbrauch, und hier käme es ja auf einen vorangegangen Vorsteuerabzug an, dann ohne Ust?
Kann mir jem. erklären wann man von Leistungsaustausch versus Verwendungseigenverbrauch spricht?
Wo gibt es hierzu literatur oder beispiele?
lg
