Startseite › Foren › Sachbezug › PKW-Sachbezug ab 01.03.2014 › Re:Re: PKW-Sachbezug ab 01.03.2014
13. August 2014 um 13:47 Uhr
#73891
karine
Teilnehmer
Ich hätte dazu auch eine Frage,
ich habe nun ein Fahrzeug dessen AW bei € 47.000,- liegt, heißt das jetzt, dass ich den vollen Sachbezug von € 47.000,-(*1,5% = € 705,-) rechnen muss?
Und sollte ein Fahrzeug über € 48.000,- sein nehme ich nur die € 48.000,- (wie bisher die € 40.000,-)
Ich bin etwas verwirrt durch gewisse Infos im Internet.
Vielen Dank für Eure Hilfe!