Re:Re: PKW-Sachbezug ab 01.03.2014

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#73891
karine
Teilnehmer

Ich hätte dazu auch eine Frage,

ich habe nun ein Fahrzeug dessen AW bei € 47.000,- liegt, heißt das jetzt, dass ich den vollen Sachbezug von € 47.000,-(*1,5% = € 705,-) rechnen muss?
Und sollte ein Fahrzeug über € 48.000,- sein nehme ich nur die € 48.000,- (wie bisher die € 40.000,-)
Ich bin etwas verwirrt durch gewisse Infos im Internet.

Vielen Dank für Eure Hilfe!