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1. November 2008 um 21:04 Uhr
#69804
Teilnehmer
hallo svnu!
das mit der bezahlung analog mit den lehrlingen: schuljahr = lehrjahr ist im KV Gastronomie geregelt.
Das mit dem volontariat während des schuljahres ist mir neu. hätte hier ein bei der AUVA versicherungspflichtiges volontariat gesehen.
wenn dafür kein entgelt bezahlt wird, ist dies im rahmen des volontariates OK.
vielleicht sind die schüler im rahmen des lehrplanes versichert. würde mich bei der schule erkundigen.
