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28. März 2008 um 23:33 Uhr
#69117
Roland
Teilnehmer
Hallo baumi!
ME kann die 2. Woche nicht anders beurteilt werden als die 1. Woche.
Bei Angestellten könnte überdies § 8 / (3) Ang.gesetz zum Zug kommen.
Genaueres über dieses Thema kannst du in der ASoK Mai 2006 nachlesen (ein Beitrag von Ercher / Rath).
LG