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4. März 2008 um 15:35 Uhr
#69058
Teilnehmer
Hallo!
Das ist eine nicht eindeutig zu klärende Frage.
Es gibt allerdings starke Stimmen, die sagen, wenn es für den Gesundheitszustand des Kindes förderlich ist (Bestätigung des Arztes!), dass eine Begleitperson da ist, dann kann mE von einem Pflegefreistellungsanspruch ausgegangen werden.
LG