Re:Re: Pfändungen – Eintritt vorzeitiger Mutterschutz

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baumi
Teilnehmer

wenn du auf die drittschuldnererklärung eingetragen hast, das die dame in mutterschutz ist, sollte das genügen. das gericht und der anwalt sollte daraus ersehen können das die dame vom dienstgeber kein einkommen mehr bezieht.

bezugsende würde für mich bedeuten dass das dienstverhältniss beendet ist. wenn aber auf der drittschuldnerklärung der vermerk angegeben ist, sollte der anwalt dann bei der neuen auszahlenden stelle (krankenkasse) eine execution beantragen.

lgr
baumi