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27. Dezember 2005 um 14:08 Uhr
#66377
Anonymous
Teilnehmer
Liebe Ulrike,
Zessionen sind dem Grunde nach verboten. Es wird sich wohl um eine Verpfändung handeln. Bei diesen gibt es kein Wiederaufleben nach einem Aus-/Eintritt. Vorschlag: Der AN soll sich mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen. Vielleicht kommt es da zu einer Einigung.
Meint
Gerlinde