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27. März 2008 um 0:34 Uhr
#69112
Teilnehmer
Hallo Sigrid!
Schlichte Antwort: JA!
(siehe dazu auch Ortner: PV in der Praxis, Stand 1.1.2007 ab Seite 1174)
Wenn du jetzt auch noch eine andere Pfändung bekommst, wird halt der „neue“ Gläubiger (der eigentlich nur den 2. Rang innehat) solange befriedigt, bis die Verpfändung „aktiv“ wird.
LG