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15. März 2011 um 9:19 Uhr
#72592
Roland
Teilnehmer
Hallo Andrea!
Solange du keinen entsprechenden Gerichtsbeschluss bzw. keinen nachweisbaren Verzicht des Gläubigers in Händen hältst, musst du die Pfändung vollziehen.
Ich würde aber mit dem betreibenden Gläubiger bzw. seinem Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen.
LG