Re:Re: Pfändung – Ratenvereinbarung

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#72592
Roland
Teilnehmer

Hallo Andrea!

Solange du keinen entsprechenden Gerichtsbeschluss bzw. keinen nachweisbaren Verzicht des Gläubigers in Händen hältst, musst du die Pfändung vollziehen.
Ich würde aber mit dem betreibenden Gläubiger bzw. seinem Rechtsvertreter Kontakt aufnehmen.

LG