Startseite › Foren › Pfändung › Pfändung: deutscher Staatsbürger › Re:Re: Pfändung: deutscher Staatsbürger
13. April 2012 um 22:50 Uhr
#73218
Teilnehmer
Hallo!
In so einem Fall gar keine Antwort geben – man ist dazu nicht verpflichtet!
Also abwarten, bis ev. ein Exekutionsbeschluss kommt.
LG