Re:Re: personalverrechnung – meldungen

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#69352
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

So ganz verstehe ich die Problematik jetzt nicht, aber ich versuche es trotzdem mit einer Antwort:

Der BV-Beitrag (vormals MV-Beitrag) wird, z.B. konkret von der Abrechnung Mai, von den Maibezügen ermittelt und auch mit der Beitragsnachweisung Mai verrechnet und bis 15. Juni abgeführt (so wie alle anderen Beiträge).
Eine extra Meldung kannst du dir tatsächlich ersparen!

Die Sonderzahlungen sind ebenfalls am BN, du musst keine Sonderzahlungsmeldungen mehr machen (weiß aber jetzt nicht, ob ich die Frage richtig interpretiert habe).

Die geringfügig Beschäftigten werden vermutlich erst am Jahresende abgerechnet (Beitragszeitraum für diese ist das Kalenderjahr mit Optionsmöglichkeit auf monatliche Entrichtung der Beiträge), auch hier sind keine zusätzlichen Meldungen zu erstatten.

LG