Re:Re: personalverrechnung – meldungen

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andrea78
Teilnehmer

Hallo Dani!

Nein. Mit Entgeltfortzahlung meine ich jetzt zB bei einem Arbeiter muß ja der Dienstgeber (bei Dauer des Arbeitsverhältnisses bis zu 5.Arbeitsjahr) 6 Wochen voll + 4 Wochen halb das Entgelt bei Krankheit oder Unglücksfall weiterzahlen. (8 Wochen voll bei einem Arbeitsunfall) Folglich mußt du dir ja pro Arbeitsjahr immer die Krankenstände zusammenzählen und schauen ob du nicht über die 6 Wochen kommst und nur mehr 50% zum zahlen hättest. Folglich wenn du bei einem Arbeiter pro Arbeitsjahr nicht mehr als in Summe 6 Wochen Krankenstand zusammenbekommst, brauchst du keine Meldung an die GKK machen und hast auch bei der Lohnverrechnung nichts besonderes zu tun. Abgesehen jetzt vom Zuschuss der AUVA – mußt du halt schon noch schauen, ob es ein Unfall ist und du vielleicht einen Zuschuss beantragen kannst weil er eben länger als 3 Tage gedauert hat oder bei sonstigen Krankenständen über 10 Tage…

…hab jetzt das Thema nur kurz angeschnitten, weil über Krankenstand kann man seitenweise schreiben…

Liebe Grüße,
Andrea