Re:Re: personalverrechnung – meldungen

Startseite Foren Außerbetriebliche Abrechnung personalverrechnung – meldungen Re:Re: personalverrechnung – meldungen

#69096
andrea78
Teilnehmer

Hallo Dani!

*ja das ist das selbe (BV = betriebl.Vorsorge) – aber wenn du keinen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du diese Meldung gar nicht machen, weil du ja den MV-Beitrag am Beitragsnachweis meldest.
Umgekehrt wenn du schon einen Vorschreibebetrieb abrechnest brauchst du dafür keinen Beitragsnachweis machen.
* N14 = geringf.Arbeiter
N24 = geringf.Angestellte
für die geringfügigen Angestellten eine eigene Zeile reinschreiben
* die Krankmeldungen werden vom Steuerberater gebraucht um den Krankenstand bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen. Wenn der Dienstnehmer mit seinem Krankenstand über die Entgeltfortzahlung hinaus kommt ist eine Arbeits- und Entgeltbestätigung fürs Krankengeld auszufüllen und an die GKK zu übermitteln.

Liebe Grüße, Andrea