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5. Juni 2008 um 23:58 Uhr
#69286
Teilnehmer
Hallo Reblaus!
Aus der Ferne zwar etwas schwierig zu beurteilen, aber ich sehe das als arbeitsrechtliches Entgelt und somit ist ein 1/12 des Betrages in die Abfertigung „alt“ mit einzuberechnen.
LG