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1. März 2010 um 21:06 Uhr
#71373
Roland
Teilnehmer
Hallo Mirjana!
In deinem Fall fürchte ich, keine besonders gute Nachrichten zu haben.
Die 10.500,– Euro stellen eine Freigrenze dar, d.h. wenn der Betrag drübergeht, ist die Zahlung voll gem. § 67 Abs. 10 zu versteuern.
Aufteilen hilft leider auch nicht!
Alle Details zur steuerlichen Beurteilung siehe LSt-RL RZ 1109 – 1114.
LG