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31. Mai 2011 um 15:31 Uhr
#72701
Teilnehmer
Hallo,
und wie wäre das bei Teilzeitbeschäftigung/PP aliquot – Bestrebungen bzw. Entscheidungen gehen ja in diese Richtung. Anspruch des PP auch bei Teilzeitbeschäftigung, im aliquoten Ausmaß.
Somit hätte man ja nicht wie oben angenommen eine Verfielfachung des PP sondern nur den aliquoten Teil für das jeweilige DV.