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10. Februar 2011 um 22:19 Uhr
#72491
Teilnehmer
Hallo Petra!
Am besten direkt mit deinem Finanzamt abklären, aber ich hätte da grundsätzlich keine Bedenken, wenn du diesen Nachweis erbringst.
(Noch ein bisschen progressiver: ich als AN muss ja der Finanz auch nicht nachweisen, dass ich tagtäglich in die Firma gependelt bin, wenn ich die PP erst in der AN-Veranlagung geltend mache).
LG