Re:Re: Pendlerpauschale iZ mit Zeitaufzeichnungen

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#72491
Roland
Teilnehmer

Hallo Petra!

Am besten direkt mit deinem Finanzamt abklären, aber ich hätte da grundsätzlich keine Bedenken, wenn du diesen Nachweis erbringst.
(Noch ein bisschen progressiver: ich als AN muss ja der Finanz auch nicht nachweisen, dass ich tagtäglich in die Firma gependelt bin, wenn ich die PP erst in der AN-Veranlagung geltend mache).

LG