Re:Re: Pendlerpauschale bei Zweitwohnsitz

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#73289
Daniela 0211
Teilnehmer

Unter bestimmten Voraussetzungen könnte er allerdings die zusätzlichen Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, wenn er diesen ergänzend zu dem Hauptwohnsitz für die Arbeit nutzt.

Hoffe ich konnte dir helfen