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24. August 2012 um 9:30 Uhr
#73289
Teilnehmer
Unter bestimmten Voraussetzungen könnte er allerdings die zusätzlichen Kosten für den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen, wenn er diesen ergänzend zu dem Hauptwohnsitz für die Arbeit nutzt.
Hoffe ich konnte dir helfen