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24. August 2012 um 9:27 Uhr
#73288
Daniela 0211
Teilnehmer
ein kleiner auszug
Zitat:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Wohnsitze, so ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (auch, wenn es sich hierbei um eine eigene Schlafstelle handelt).
hier kannst aber alles nachlesen