Re:Re: Pendlerpauschale bei Zweitwohnsitz

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#73288
Daniela 0211
Teilnehmer

ein kleiner auszug
Zitat:
Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mehrere Wohnsitze, so ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (auch, wenn es sich hierbei um eine eigene Schlafstelle handelt).

hier kannst aber alles nachlesen

http://www.help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800600.html