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6. Juli 2011 um 23:30 Uhr
#72764
Teilnehmer
Hallo Sonne!
Mangels Fahrtaufwand für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kein Anspruch auf PP.
(es gilt mE auch nicht die Ausnahme wegen Krankenstand bzw. Urlaub).
LG