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24. September 2008 um 0:46 Uhr
#69657
Teilnehmer
Hallo Leolino!
Lohnsteuerkarte???
Aber egal, das Pendlerpauschale ist ein Freibetrag, der die Lohnsteuer-Bemessungsgrundlage vermindert.
Somit verbleibt für deinen Gatten ein höherer Auszahlungsbetrag und daher kann auch mehr gepfändet werden.
Wenn ihr das nicht wollt, empfehle ich, das (oder die?) Pendlerpauschale erst bei der Veranlagung zu beantragen, weil auf eine Veranlagungs-Gutschrift können die Gläubiger nicht zugreifen.
LG