Re:Re: Pendlerpauschale

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#66308
Anonymous
Teilnehmer

Bei einer Prüfung sind die Reisen
Wohnort zum Dienstort(Firma) den privaten KM zugeordnet worden!(siehe DV)
Zur KommSt: Es ist nicht zufällig ein aus Deutschland entsandter DN?
Denn hier könnte man (Doppelbesteuerungsabkommen) unter Umständen NICHT KommSt pflichtig in Ö. sein.
Und zwar: wenn der DN keine Vertragsabschlußvollmacht hat, und auch kein Warenlager. Dann liegt keine Betriebsstätte vor.
Bei DN, deren DG in Österreich ist gebe ich Ursula recht, da gilt es genau zu prüfen wo die KommSt hingeht.
Schönes Wochenende
Martin