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27. Dezember 2005 um 12:22 Uhr
#66307
Teilnehmer
ch weiss aus Erfahrung, dass bei vielen Aussendienstmitarbeitern in verschiedenen Wohn-/Dienstorten (auch Bundeslandübergreifend) die Kommunalsteuer an die Gemeinde des Firmensitzes abzuführen ist.
