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24. April 2015 um 7:57 Uhr
#74069
Martin
Teilnehmer
Kannst Du schon.
Mit dem manuell ausgefüllten Formular Pendlerpauschale vom Finanzministerium.
Ob der „Schulumweg“ als Grund anerkannt wird, – da bin ich skeptisch.
Auf jeden Fall nur über Arbeitnehmerveranlagung. Die Firma wird das Formular nicht anerkennen.