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27. Dezember 2005 um 12:20 Uhr
#66305
Anonymous
Teilnehmer
Servus SuSa!
Ist der Wohnort der Dienstort->keine PP.
Betreffend Dienstort, siehe im Dienstvertrag nach. Das ist auch wichtig für die Berechnung des Sachbezug des Kfz. (wenn halber SB)
Denn: Wenn der Dienstort die Firma ist, sind die Fahrten Wohnung – Firma als „Privatfahrten“ zu sehen. -> Anrechnung auf die 6.000 km/Jahr.
Dienstort ist auch für Diätenberechnung wichtig.
Du schreibst „home office“:
Wohin geht die Kommunalsteuer?
🙂 Martin