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Hallo Clemens!
so wie du es schilderst, fehlt jeder beweis, dass du überstunden leistest, da die normalstunden nicht aufgezeichnet sind. dies könnte auch ein arbeistrechtliches problem werden (arbeitszeitaufzeichungen).
die reisekosten können vertraglich zu normal- bzw. überstunden gewandelt werden. hier ist ein zusatz zum dienstvertrag eine möglichkeit. hier ist aber noch aufzupassen, ob du dann nicht in summe zuviele stunden leistest. d.h. die mehr-, über- und reisestunden passen vom wert her nicht in deine KV-überzahlung.
bisher war die finanz bei den 5 freien überstundenzuschlägen (§68/2) sehr kulant und hat die aufzeichnungen selten oder gar nicht kontrolliert. es stellt sich die frage, ob diese vorgehensweise auch in zukunft bei 10 freien überstundenzuschlägen beibehalten wird.