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19. Januar 2011 um 14:24 Uhr
#72353
Teilnehmer
Das Problem ist, ob hier bereits (durch Betriebsübung) ein konkludenter Anspruch auf Zur-Verfügung-Stellung eines Gratis-Parkplatzes durch den Arbeitgeber entstanden ist (wenn ja, könnte eine Beteiligung nur von neu eintretenden Mitarbeitern verlangt werden). Das käme aber nur bei einer langjährigen Praxis ohne Vorbehalt durch den Arbeitgeber in Frage.
Wenn keine Betriebsübung vorliegt, wäre die Alternative, die Arbeitnehmer vor die Wahl zu stellen: entweder Kostenbeteiligung oder der Arbeitgeber stellt keine Pakrplätze mehr zur Verfügung.