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26. November 2010 um 10:07 Uhr
#72152
Roland
Teilnehmer
Hallo Peter!
Ja, hier ein Auszug aus den LSt-RL, RZ 175:
Beginnt oder endet das Dienstverhältnis während eines Abrechnungszeitraumes
(„gebrochene Abrechnungsperiode“), ist der Sachbezugswert nach den
Aliquotierungsbestimmungen des anzuwendenden Kollektivvertrages zu berechnen. Erhält
der Arbeitnehmer Bezüge, die für die Berechnung der Lohnsteuer einen monatlichen
Abrechnungszeitraum hervorrufen (zB Ersatzleistung, Kündigungsentschädigung), ist der
Sachbezugswert trotzdem nur für die Tage der tatsächlichen Beschäftigung zu berechnen.
Siehe auch Beispiel Rz 10175.
LG