Re:Re: Parkgebühren-SB oder Versteuerung Kostenerstattung Garag

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#73534
Saldo PV
Mitglied

Hallo KEA,
Hallo Roland,

Ich denke sogar, dass hier eindeutig ein SB in Höhe von 14,53 anzusetzen ist.

Siehe RZ 195 LoSt.RL:

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Der Sachbezugswert gemäß § 4a der Verordnung über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge ab 2002, BGBl. II Nr. 416/2001, in Höhe von 14,53 Euro monatlich stellt einen Mittelwert dar, der sowohl bei arbeitgebereigenen Garagen- oder Abstellplätzen, als auch bei solchen, die vom Arbeitgeber angemietet werden, und zwar unabhängig von der Höhe der dem Arbeitgeber erwachsenden Kosten, anzusetzen ist. Kostenersätze mindern den anzusetzenden Sachbezugswert, über den Sachbezugswert hinausgehende höhere Kostenersätze führen nicht zu Werbungskosten. Als Kostenersatz ist die effektive Kostenbelastung des Arbeitnehmers, somit der Bruttowert (inklusive Umsatzsteuer) anzusetzen.
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Der Abstellplatz wird vom DG angemietet, und daher ist „…unabhängig von der Höhe der dem Arbeitgeber erwachsenden Kosten….“ der Mittelwert i.H.v. 14,53 EUR anzusetzen.

Hat glaube ich nichts mit Fairness zu tun, sondern verstehe ich simpel als korrekt.

glg
Helmut