Startseite › Foren › Sonstiges › Öffnungszeitenzuschläge › Re:Re: Öffnungszeitenzuschläge
11. Januar 2009 um 14:31 Uhr
#70017
Martin
Teilnehmer
richtig. für geschäfte an bahnhöfen, flughäfen gelten besondere bestimmungen.
hierzu bitte bei der wirtschaftskammer nachfragen ob dein dienstgeber darunter fällt. (ob im bahnhofsgebäude, oder „beim“ bahnhof, etc.)