Re:Re: Öffnungszeitenzuschläge

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#70017
Martin
Teilnehmer

richtig. für geschäfte an bahnhöfen, flughäfen gelten besondere bestimmungen.
hierzu bitte bei der wirtschaftskammer nachfragen ob dein dienstgeber darunter fällt. (ob im bahnhofsgebäude, oder „beim“ bahnhof, etc.)