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30. Oktober 2015 um 7:30 Uhr
#74169
Martin
Teilnehmer
Steuerlich darf keine Pendlerpauschale zum Hauptwohnsitz verrechnet werden, da die Anfahrt zur Betriebsstätte vom Nebenwohnsitz erfolgt.
Auch die E-Card wird nur an inländische Adressen verschickt.
D.h. Anmeldung mit Ö-Wohnsitz