Re:Re: Nebenwohnsitz

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#74169
Martin
Teilnehmer

Steuerlich darf keine Pendlerpauschale zum Hauptwohnsitz verrechnet werden, da die Anfahrt zur Betriebsstätte vom Nebenwohnsitz erfolgt.
Auch die E-Card wird nur an inländische Adressen verschickt.
D.h. Anmeldung mit Ö-Wohnsitz