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21. September 2011 um 0:05 Uhr
#72862
Roland
Teilnehmer
Hallo IZTEAM!
Es handelt sich dabei trotzdem um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, somit sehe ich keine Chance, die U-Bahn-Karten steuerfrei abrechnen zu können – den richtigen Grund habt ihr ja schon genannt.
Sie können aber mE auf alle Fälle sv-frei behandelt werden (als Fahrtkostenersatz).
Liebe Grüße