Startseite › Foren › Sachbezug › Naturrallohn › Re:Re: Naturrallohn
27. Dezember 2005 um 14:15 Uhr
#66382
Anonymous
Teilnehmer
Meiner Meinung nach ist das nur möglich wenn kein KV besteht. Ist ein KV vorhanden,ist der Mindestsatz des KV´s in Geldlohn abzugelten.
Gibt aber auch eine andere Meinung dazu, wenn der KV nicht ausschließt den Minestlohn in Geldlohn abzugelten, dann wäre auch möglich den Geldlohn in Naturallohn abzugelten.
Achtung auch die SV-Regelung beachten (SV-beiträge zahlt DG wenn vom Geldlohn 20% SB überschreitet)