Re:Re: Nachzahlung von Nachtarbeitszuschlägen

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Anonymous
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Hallo Ina!

Soweit Nachzahlungen das lfd. KJ betreffen, ist die LSt durch Aufrollen der in Betracht kommenden Lohnzahlungszeiträume zu berechnen.

Liegen die üblichen Voraussetzungen für eine Steuerfreiheit deiner Nachtarbeitszuschläge vor, bleibt diese auch bei so einer Aufrollung erhalten!

Eine Frage, die sich mir selbst noch stellt, ist, ob da ein gesonderter Lohnzettel erstellt werden muss (glaube schon)?

Vielleich weiß jemand die Antwort.

LG Roland