Re:Re: Nachzahlung Überstunden

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#70529
Roland
Teilnehmer

Hallo Meli!

Interessante Frage – meiner Meinung nach handelt es sich dabei um eine willkürliche Nachzahlung, da das Entgelt schon beim Austritt zugestanden wäre (siehe § 19e AZG).
Somit, da kein neues DV gegründet wurde, zur Gänze Versteuerung gem. § 67 Abs. 10.
SV: Anspruch im Vorjahr –> Aufrollung.

LG