Re:Re: Nachzahlung Gleitzeitguthaben

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#68575
toni
Mitglied
Roland wrote:
Hallo Toni!

Hast du schon den Artikel in der PV-Info August 2007 gelesen?
Da wird genau dieses Problem abgehandelt.

Anzumerken ist auch, dass gem. § 19e AZG grundsätzlich ein 50%iger Zuschlag für die Plusstunden ausbezahlt werden muss.

Schöne Grüße

Ja habe ich, aber von einem Prüfer habe ich leider die Auskunft bekommen, dass das in der Praxis nur hält, wenn auch die Gleitzeitvereinbarung perfekt ist. Er sagt laufendes Jahr immer rollen und abgelaufenen Jahre als Nachzahlung.

lg toni