Re:Re: Nachzahlung Gefahrenzulage

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#71305
Kathrin
Teilnehmer

Liebes Forum-Team,

Nach Rücksprache mit der GKK bzw. lt. Ortner sind steuerfreie Bezugsbestandteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG nach § 67 Abs 10 EstG zu besteuern!

Liebe Grüße,
Kathrin