Startseite › Foren › Ende Dienstverhältnis › Nachzahlung Gefahrenzulage › Re:Re: Nachzahlung Gefahrenzulage
3. Februar 2010 um 13:33 Uhr
#71305
Kathrin
Teilnehmer
Liebes Forum-Team,
Nach Rücksprache mit der GKK bzw. lt. Ortner sind steuerfreie Bezugsbestandteile (Zulagen und Zuschläge) gem. § 68 EStG nach § 67 Abs 10 EstG zu besteuern!
Liebe Grüße,
Kathrin