Startseite › Foren › Laufender Bezug › Nachzahlung für Vorjahre › Re:Re: Nachzahlung für Vorjahre
23. Februar 2011 um 7:49 Uhr
#72535
Teilnehmer
Lieber Roland!
Danke für die promte Antwort.
Gott sei Dank kommen solche Dinge nicht so häufig vor, da ist man sich dann unsicher.
Liebe Grüße
Biggi
P.S.: Ist so eine Nachzahlung für jemanden, der jetzt in Bildungskarenz ist und daneben geringfügig arbeitet ein Problem? Da müsste ich die NZ dem karenzierten BV zuordnen und nicht zusammen mit dem gf. Gehalt zahlen