Re:Re: Nachzahlung für Vorjahre

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#72529
Roland
Teilnehmer

Hallo Biggi!

Nicht ganz korrekt.
SV-technisch aufrollen ist richtig.
Steuerlich ist eine Rollung seit 16.2. ja nicht mehr möglich, daher grundsätzlich richtig Nachzahlung – allerdings auch der SZ-Teil mit der 1/5 frei, 4/5 pflichtig-Regelung.

LG