Re:Re: Nachtüberstunden mit 50%

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#72413
Roland
Teilnehmer

Hallo Daniela!

Sehe ich auf alle Fälle auch so.

Der Samstag stellt dann zur Gänze Überstunden dar, jene Zuschläge von 3 bis 7 Uhr früh sind dann natürlich steuerfrei gem. § 68/(1) EStG, also drei 100%ige und ein 50%iger Zuschlag.

LG